Schlagwortarchiv für: Jobticket

Steuerfreie Gehaltsextras 2020

Alternativen zur Lohnerhöhung

Sachzuwendungen des Arbeitgebers
Mit bestimmten Gehaltsextras lassen sich als Alternative zu Lohnerhöhungen Steuern und Sozialabgaben sparen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge, da Pauschalbesteuerungstatbestände nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen. Zu beachten ist allerdings, dass Gehaltsextras nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dieses Erfordernis wurde im JStG 2019 für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich verankert (§ 8 Abs. 2 Satz 11 2. Halbsatz EStG). Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel folgende Neuerungen eingetreten: Weiterlesen

Förderung der Elektromobilität

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Mehr Elektroautos
Mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen, das ist das Ziel des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 31.7.2019 beschlossen.

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Steuerfreies Jobticket für Pendler

Jahressteuergesetz 2018

Jobticket
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 2019 das sogenannte Jobticket lohnsteuerfrei erhalten. Dies hat der Bundestag auf Betreiben des Bundesrates im November des vergangenen Jahres beschlossen. Die Umsetzung erfolgt mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (allgemein als Jahressteuergesetz 2018 bezeichnet). Bisher konnte Arbeitnehmern das Jobticket nur im Rahmen des für Sachbezüge geltenden Freibetrages in Höhe von € 44,00 pro Kalendermonat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz/EStG) steuerfrei zugewendet werden. Der Bundesrat wollte mit dieser nachträglich in das Gesetz eingefügten Änderung erreichen, dass die Arbeitnehmer, insbesondere die Pendler, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Eine Betragsobergrenze gibt es nicht, sodass das Jobticket unabhängig von der Betragshöhe lohnsteuerfrei bleibt. Die steuerfreien Leistungen sind allerdings auf die Entfernungspauschale anzurechnen. Weiterlesen