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Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise gegensteuern

Liquiditätshilfen und alternative Finanzierungen

Soforthilfen des Staates
Bund und Länder gewähren Einzelunternehmern, kleinen Unternehmen oder den Angehörigen der Freien Berufe umfangreiche Soforthilfen zur Sicherung ihrer Liquidität, wenn diese infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. So zahlen die Behörden auf Antrag eine Einmalzahlung für drei Monate in Höhe von bis zu € 9.000,00 (für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten) bzw. von bis zu € 15.000,00 (für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten) zur Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe aus. Anträge können bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden. Eine aktuelle Übersicht hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereit (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/Corona-Virus/unterstuetzungsmassnahmen-faq-04.html). Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Doch was tun, wenn die Liquiditätsspritzen bei weitem nicht ausreichen? Weiterlesen

Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?

Das Bundesfinanzministerium hat am 13.3.2020 ein breites Maßnahmenpaket zur Milderung der Folgen der Ausbreitung des Coronavirus für Unternehmen vorgelegt. Das Paket umfasst Steuerstundungen, Liquiditätshilfen und Erleichterungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts, insbesondere in Form des Kurzarbeitergeldes. Weiterlesen