Schlagwortarchiv für: Lohnsteuerfrei

Deutschlandticket

Deutschlandticket
Seit dem 1.5.2023 gilt das Deutschlandticket. Nutzer dieses Tickets können damit für € 49,00 pro Monat in Regionalzügen (öffentlicher Personennahverkehr) durch ganz Deutschland fahren (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074). Nutzen Arbeitnehmer das Ticket auch für Fahrten zur Arbeitsstelle und zahlt der Arbeitgeber dafür einen Zuschuss bzw. übernimmt er die Kosten, sind die Zuwendungen im Rahmen des § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz/EStG lohnsteuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Die Steuerbefreiung bleibt außerdem auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt.
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Weihnachtsfeier: Tatsächliche Teilnehmerzahl maßgeblich

BFH-Urteil zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze

Freibetrag
Die Teilnahme der Arbeitnehmer an einer betrieblichen Weihnachtsfeier bleibt lohnsteuerfrei, soweit die Aufwendungen pro Arbeitnehmer nicht mehr als € 110,00 betragen (Freibetrag nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz- EStG). Wird die 110-Euro-Grenze überschritten, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, den überschießenden Betrag pauschal zu versteuern. Der Lohnsteuersatz beträgt in diesem Fall 25 % (§ 40 Abs 2 Nr. 2 EStG). Im Fall der Pauschalversteuerung besteht keine Sozialversicherungspflicht für diese Sachleistung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV).
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Steuerfreie Gehaltsextras 2020

Alternativen zur Lohnerhöhung

Sachzuwendungen des Arbeitgebers
Mit bestimmten Gehaltsextras lassen sich als Alternative zu Lohnerhöhungen Steuern und Sozialabgaben sparen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge, da Pauschalbesteuerungstatbestände nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen. Zu beachten ist allerdings, dass Gehaltsextras nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dieses Erfordernis wurde im JStG 2019 für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich verankert (§ 8 Abs. 2 Satz 11 2. Halbsatz EStG). Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel folgende Neuerungen eingetreten: Weiterlesen

Notebook oder Smartphone lohnsteuerfrei überlassen

Rechtsgrundlage
Gemäß § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen „die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör“ keiner Steuerpflicht. Dies gilt u. a. für Notebooks, Smartphones oder Desktop-Computer usw., einschließlich der Software. Weiterlesen