Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel
Entfernungspauschale
Arbeitnehmer können Aufwendungen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte im Rahmen einer sogenannten Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Die Pauschsätze haben sich zum 1.1.2021 erhöht. Ab diesem Jahr können ab dem 21. Entfernungs-Kilometer € 0,35 je Kilometer geltend gemacht werden. Für Entfernungen bis 20 Kilometer bleibt es bei den bisherigen € 0,30. Die Entfernungspauschalen gelten unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Die Aufwendungen sind auf € 4.500,00 pro Jahr begrenzt. Weiterlesen