Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021
Verzinsung von Steuernachforderungen und Erstattungen
Aktuell erhebt der Fiskus einen Zinssatz von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % pro Jahr auf Steuernachforderungen (§ 238 Abgabenordnung/AO). Diesen Zinssatz zahlt der Fiskus auch auf Steuererstattungen. Die Zinsen werden stets nach Ablauf der zinsfreien Karenzzeit fällig. Diese beträgt grundsätzlich 15 Monate und beginnt mit der Steuerentstehung bzw. nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
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