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Neue Grundsteuer C

Bekämpfung von Grundstücksspekulationen

Baulandsteuer
Mit der Grundsteuerreform wurde die sogenannte „Baulandsteuer“ wieder eingeführt (§ 25 Abs. 4 und 5 Grundsteuergesetz/GrStG). Mit dieser neuen Steuer soll den Grundstücksspekulationen entgegengewirkt werden und es sollen baureife Grundstücke für die Bebauung gewonnen werden. Das Vorhalten von Bauland unter der Erwartung von Gewinnsteigerungen soll unattraktiver und der Wohnungsbau gefördert werden. Der Gesetzgeber verabschiedete hierzu das „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ (vom 30.11.2019 BGBl 2019 I S. 1875).
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Geplante Reform der Grundsteuer

Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag

Höhere Grundsteuern
Für Wohnungs- und Hausbesitzer dürfte eine höhere Grundsteuer kommen. Denn die Bundesregierung will die Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu regeln. Dabei wird betont, dass die Grundsteuer „eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen“ ist. Die Grundsteuerreform soll unter Beachtung der „Sicherung des derzeitigen Aufkommens“ reformiert werden. Weiterlesen