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Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw

Betriebs-Pkw

Pauschalbewertung
Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit einem unentgeltlich überlassenen Betriebs-Pkw muss der Arbeitgeber 0,03 % des Listenpreises des Pkw für jeden Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil der Lohnsteuer unterwerfen (§ 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Diese Pauschalbewertung kommt zur pauschalen 1-%-Regelung für die private Nutzung des Pkw hinzu. Der Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer diese Anzahl der Fahrten auch tatsächlich durchführt.
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