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Umzugskosten

Neue Pauschsätze ab 1.4.2022

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 21.7.2021, (IV C 5 – S 2353/20/10004 :002) für beruflich bedingte Umzüge die Pauschsätze erhöht. Sonstige Umzugsauslagen können ab dem 1.4.2022 bis zu € 886,00 (bisher € 870,00) geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag erhöht sich für jede andere Person, die auch nach dem Umzug in häuslicher Gemeinschaft mit dem Umziehenden lebt, um € 590,00 (bisher € 580,00). Die Sätze gelten gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bundesumzugskostengesetzes /BUKG.

Umzug aus Wohnungsgemeinschaft oder Elternhaus
Für Umziehende, die am Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben, beträgt die Pauschvergütung nach § 10 Absatz 2 BUKG ab 1.4.2022 € 177,00 (bisher € 174,00).
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