Schlagwortarchiv für: Rentner

Aktivrente

Mit dem sogenannten Aktivrentengesetz führte die Bundesregierung die sogenannte „Aktivrente“ für Rentnerinnen und Rentner ein. Diese können künftig bis zu € 2.000,00 im Monat steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei hinzuverdienen (§ 3 Nr. 21 EStG). Das Bundesfinanzministerium rechnet laut Gesetzentwurf mit rund 168.000 Interessentinnen und Interessenten pro Jahr.

 

Voraussetzungen

Um die Steueranreize in Anspruch nehmen zu können, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug erreicht haben. Das heißt, wer zwischen 1947 und 1963 geboren wurde, kann die Aktivrente im Regelfall ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Für 1964 und später Geborene beginnt die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Maßgeblich ist das Lebensalter, nicht die Beitragsjahre. Bezieherinnen und Bezieher einer vorgezogenen Altersrente, zum Beispiel die Rente mit 63, können von der Aktivrente erst profitieren, wenn sie – trotz Rentenbezug – ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben.

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Doppelbesteuerung von Renten

Keine Einsprüche notwendig

Einkommensteuerpflichtige Rentner
Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen betrug in 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64 %. Die steuerpflichtigen Einkünfte beliefen sich auf € 217 Mrd. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil stieg seit 2015 um mehr als 8 Prozentpunkte. In 2017 mussten 32 % oder 6,8 Mio. von insgesamt 21,4. Mio. Rentenempfänger Einkommensteuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen (Pressemitteilung Nr. 380 vom 12.8.2021).
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Doppelbesteuerung von Renten

Problemstellung
Mit dem Alterseinkünftegesetz kam der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften ab dem Jahr 2005 nach. Seither steht die Besteuerung der Renten in der Kritik, denn Rentner müssten ihre Renteneinkünfte versteuern, obwohl die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei der Einkommensteuer vor 2005 nicht als Sonderausgaben absetzbar waren. Weiterlesen

Grundrente kommt

Grundrente für Geringverdiener
Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren und unterdurchschnittlich verdient haben, sollen eine Grundrente erhalten. Dies sieht das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ vor. Bei der Berechnung der Beitragszeiten werden Kindererziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt. Der Zuschlag ist gestaffelt, ab mindestens 35 Pflichtversicherungsjahren wird er in voller Höhe gezahlt. Die maximale Grundrente beträgt € 404,86 im Monat. Weiterlesen

Steuererklärungen für Rentner

Länderinitiative für vereinfachtes Verfahren

Pilotprojekt
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kommen – mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen – Rentnern und Pensionären mit vereinfachten Steuererklärungen entgegen. Die teilnehmenden Finanzämter nehmen den neuen Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ seit dem 2.5.2019 an. In diesem Papiervordruck müssen lediglich Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen werden. Die an die Finanzämter gemeldeten Renteneinkünfte, Pensionen und Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht mehr erklärt werden. Die Vordrucke können allerdings nicht verwendet werden, wenn weitere Einkünfte (z. B. Vermietung und Verpachtung) zu erklären sind. Weiterlesen