Tipp: Sonderausgaben für Berufsausbildung
Sonderausgabenabzug für Ausbildungs- und Studienkosten
Erstmalige Berufsausbildung
Steuerpflichtige können Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung bzw. das Erststudium nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend machen. Diese Aufwendungen gelten als Kosten der Lebensführung und sind nur als Sonderausgaben begrenzt abziehbar.
