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Nullsteuern für Photovoltaikanlagen

Jahressteuergesetz 2022
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG eine gesetzliche Steuerbefreiung zum 1.1.2023 geschaffen für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern mit einer installierten Bruttoleistung von maximal 15 Kilowatt oder auf nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer Bruttoleistung von maximal 30 Kilowatt.
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