Die Selbstanzeige – Strafbefreiung mit Tücken
Grundsätze bei der Nacherklärung hinterzogener steuerpflichtiger Einkünfte
Selbstanzeige
Durch eine wirksame Selbstanzeige kann ein Steuerpflichtiger bei einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Dann müssen nur Steuern und steuerliche Nebenleistungen nachträglich entrichtet werden. Eine wirksame Selbstanzeige schützt trotz Straffreiheit jedoch nicht vor berufs- oder disziplinarrechtlichen Sanktionen.
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