Schlagwortarchiv für: tatsächlichen Nutzungsdauer

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Referentenentwurf

Das Bundesfinanzministerium hat vor Kurzem einen Referentenentwurf für eine „Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ veröffentlicht. Diese Mantelverordnung sieht wesentliche Änderungen in den Durchführungsverordnungen, insbesondere der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, vor.

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Gebäude schneller abschreiben

Regel-Abschreibung
In vielen Fällen dürfte das Betriebsgebäude keine 33 Jahre (bei 3%igem AfA-Satz) bzw. das Wohngebäude keine 40 Jahre (bei 2,5%igem AfA-Satz) oder 50 Jahre (bei 2%igem AfA-Satz) nutzbar sein. Dann kann anstelle der gesetzlich typisierenden Nutzungsdauer die Absetzung für Abnutzung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes vorgenommen werden.
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