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Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht

BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode

Buchführungspflichten
Grundsätzlich besteht für Gewerbetreibende eine steuerrechtliche Buchführungspflicht immer dann, wenn sich eine solche auch nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergibt (§ 140 Abgabenordnung/AO). Darüber hinaus müssen gewerbliche Unternehmer auch dann eine Steuerbilanz erstellen, wenn sie nach handelsrechtlichen Vorschriften zwar nicht dazu verpflichtet wären, jedoch die Umsatzgrenze von € 600.000,00 überschreiten oder der Gewinn mehr als € 60.000,00 beträgt (§ 141 AO).
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