Schlagwortarchiv für: Vergleichswertverfahren bleibt vorrangig

Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2023

Jahressteuergesetz 2022
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurden einschlägige Vorschriften zur Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom Juli 2021 angepasst. Die Änderungen waren notwendig, um den Anforderungen des Bewertungsgesetzes/BewG an eine möglichst realitätsnahe Verkehrswertermittlung gerecht zu werden.
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