Degressive Wohngebäude-AfA
Steuerförderung
Das Wachstumschancengesetz (vom 27.3.2024, BGBl. 2024 I Nr. 108) enthält eine Steuerförderung für den Mietwohnungsneubau in Form einer zeitlich befristeten geometrisch-degressiven Gebäude-Abschreibung (§ 7 Abs. 5a Einkommensteuergesetz/EStG). Der AfA-Satz beträgt fünf Prozent. Dieser gilt nach § 7 Abs. 5b EStG auch für Eigentumswohnungen oder für im Teileigentum stehende Räume.
Weiterlesen