Versteuerung von Geschäftsführer-Tantiemen
Zuflusszeitpunkt
GmbH-Geschäftsführer können Steuerzahlungen für vereinbarte Gewinntantiemen unter Umständen in das Folgejahr hinausschieben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in der Entscheidung vom 28.4.2020 (VI R 44/17) eine fiktive Vorverlegung des Zuflusszeitpunktes von Tantiemenzahlungen auf den Zeitpunkt, zu dem der Jahresabschluss hätte festgestellt werden müssen, verneint.
Weiterlesen