Schlagwortarchiv für: Zuschusspflichten des Arbeitgebers ab 2022

Betriebliche Altersversorgung

Zuschusspflichten des Arbeitgebers ab 2022

Sozialabgaben
Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehalts für Zwecke der Beitragszahlung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), spart sich auch der Arbeitgeber Sozialabgaben. Diese Ersparnis können Arbeitgeber ab 2022 nicht mehr für sich verbuchen.
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