Schlagwortarchiv für: 1.1.2025 verpflichtend

Umstellung auf neue E-Rechnungen

E-Rechnungen
Mit dem Wachstumschancengesetz (vom 27.3.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108) wurde die obligatorische Ausstellung elektronischer Rechnungen für inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) eingeführt. Entsprechende Änderungen wurden in § 14 Umsatzsteuergesetz/UStG vorgenommen. Eine elektronische Rechnung i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz/UStG liegt vor, wenn diese „in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und die elektronische Verarbeitung ermöglicht“. Zur Erfüllung des maßgeblichen strukturierten elektronischen Formats sind bestimmte EU-Vorschriften einzuhalten. Alle anderen Rechnungen, die nicht in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden (z. B. Rechnungen im PDF-Format übermittelt durch E-Mail), gelten als sonstige Rechnungen.
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