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Aufwendungen für Erststudium

Kein Werbungskostenabzug
Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz- EStG). Es kommt allenfalls ein Sonderausgabenabzug für die Aufwendungen, maximal bis zu € 6.000,00 im Kalenderjahr, in Betracht (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Damit können Erststudienkosten nicht mit nach dem Studium erzielten positiven Einkünfte verrechnet werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Rechtslage in einem Ende Juli veröffentlichten Urteil vom 12.2.2020 (Az. VI R 17/20) nochmals bestätigt. Weiterlesen

Studium steuerlich absetzen – Wie es wirklich funktioniert.

Im Internet sind sehr häufig Anzeigen wie „Sofort alle Studienkosten von der Steuer zurückholen!“ oder „Schnell alle Kosten des Studiums absetzen!“ zu lesen. Weiterlesen