Verlorene oder verblasste Belege
Verlorene oder unlesbare Belege
Betriebsprüfer fordern für größere Betriebsausgaben im Regelfall Belege an. Für die Geltendmachung eines Betriebsausgabenabzugs und die Vorsteuer ist stets stets die Unternehmerin/Steuerpflichtige bzw. der Unternehmer/Steuerpflichtige in der Beweislast. Doch was ist, wenn die Belege nicht mehr auffindbar sind, unleserlich geworden oder beispielsweise in Folge einer Kellerüberschwemmung unbrauchbar geworden sind?
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