Aktuelles BFH-Urteil
Sachverhalt
Ein Gewerbetreibender hielt im Betriebsvermögen einen Pkw, den er auch privat nutzte. Der Unternehmer versteuerte die private Nutzungsentnahme nach der 1-Prozent-Methode. Bemessungsgrundlage war ein inländischer Listenpreis für den gemischt genutzten Pkw von € 64.000,00. Die Gesamtkosten für den Pkw beliefen sich auf rund € 11.000,00. Der Wert der privaten Nutzungsentnahme betrug nach der 1-Prozent-Methode € 7.680,00. Der Gewerbetreibende forderte, die private Nutzungsentnahme auf die Hälfte der Gesamtkosten (rund € 5.500,00) zu begrenzen. Als Begründung führte der Steuerpflichtige u. a. auf, dass die Anwendung der 1-Prozent-Regelung die betriebliche Nutzung von mehr als 50 % voraussetzt. Weiterlesen