Schlagwortarchiv für: Kapitalerträge

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

104 Staaten melden Kontodaten zum 30.9.2021

Automatischer Informationsaustausch

Seit 2017 melden Staaten, die dem Abkommen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) beigetreten sind, Daten ausländischer Kontoinhaber an die jeweiligen Wohnsitzstaaten. In 2021 werden die Meldungen wieder turnusgemäß zum 30.9.2021 an die jeweiligen Staaten übermittelt.

 

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NEGATIVZINSEN 2020

Werbungskosten oder negative Kapitalerträge
Für Kapitalanleger mag es auf den ersten Blick zweitrangig sein, ob sie Bankspesen in Form von (höheren) Kontoführungsgebühren oder in Form von gesonderten Verwahrgebühren oder ob sie „Negativzinsen“ zahlen. Kosten bleiben schließlich Kosten. Der Unterschied ist aber ein steuerlicher: Während Bankspesen zu den Werbungskosten zählen und mit dem Sparer-Pauschbetrag von € 801,00 (bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung) abgegolten sind, stellen von Banken erhobene negative Einlagezinsen nach überwiegender Literaturmeinung negative Erträge i.S. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz-EStG dar. Negative Erträge können – im Gegensatz zu Werbungskosten – mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden und mindern damit die Kapitalertragsteuer. Wurden keine positiven Kapitaleinkünfte erzielt und können die Negativzinsen daher nicht verrechnet werden, sind sie als Verlustvortrag gesondert festzustellen. Weiterlesen

Verlustbescheinigungen bei mehreren Wertpapierdepots

Depotübergreifende Verlustverrechnung
Kapitalanleger, die mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, egal ob sich diese Depots im Inland oder im Ausland befinden, sollten stets zum Jahresende prüfen, ob in einem der Depots Verluste erwirtschaftet worden sind. Sind beispielsweise im Depot 1 bei der Bank 1 Verluste aus Kapitalanlagen entstanden, in dem Depot 2 bei der Bank 2 hingegen Erträge und hat die Bank 2 demzufolge Abgeltungsteuer abgezogen, sollte von der Bank 1 über die nicht ausgeglichenen Verluste eine Bescheinigung eingeholt werden. Weiterlesen

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Aktienverluste
Die Finanzverwaltung vertritt in dem BMF-Schreiben vom 18.1.2016 (BStBl. I 2016, 85, Randziffer 59) die Auffassung, dass eine Veräußerung von Wertpapieren im steuerlichen Sinne nicht vorliegt, „wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt“. Weiter berücksichtigt die Finanzverwaltung einen Veräußerungsverlust nicht, wenn die „Höhe der in Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit dem depotführenden Institut dergestalt begrenzt“ wird, „dass sich die Transaktionskosten aus dem Veräußerungserlös unter Berücksichtigung eines Abzugsbetrages errechnen“. Damit ging der Kapitalanleger bei einem Totalverlust bislang meist leer aus. Weiterlesen

Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern

Sondernorm für Kapitaleinkünfte
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht. Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung gibt es die Möglichkeit der Anrechnung von im Ausland gezahlter Quellensteuer auf Zinsen oder Dividenden. Für Kapitaleinkünfte im Abgeltungsteuersystem gilt allerdings die allgemeine Norm für die Berücksichtigung ausländischer Steuern nicht. Das heißt, es besteht kein Wahlrecht zwischen der Anrechnung ausländischer Steuern oder dem Abzug bei der Einkünfteermittlung. Weiterlesen

Geltendmachung von Verlusten aus Veräußerung wertloser Aktien

Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Kommt es im Rahmen der Veräußerung zu negativen Erträgen, stellt sich die Frage, ob und wie der Fiskus an dem Verlust beteiligt werden kann. Ein steuerlich maßgeblicher Verlust lässt sich nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) München nicht bereits durch den eingetretenen Wertverlust allein, jedoch durch Veräußerung der Anteile begründen. Eine Veräußerung liegt auch dann vor, wenn die wertlosen Aktien ohne Gegenleistung an fremde Dritte übertragen werden. Das gilt selbst dann, wenn die Veräußerung an die Bedingung geknüpft wurde, dass der Veräußerer im Gegenzug (wertlos gewordene) Aktien des Käufers erwirbt (Urteil vom 17.7.2017, 7 K 1888/16). Weiterlesen