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Kapitallebensversicherungen vor 2005

Ertragsanteilsbesteuerung
Leistungen aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen sind einkommensteuerfrei, wenn die Kapitalauszahlung gewählt wird. Rentenleistungen besteuerte die Finanzverwaltung bisher mit dem Ertragsanteil. Letzteres wurde allerdings vom Bundesfinanzhof/BFH in der nicht veröffentlichten Entscheidung vom 1.7.2021 (VIII R 4/18) dahingehend interpretiert, dass Rentenzahlungen erst ab diesem Zeitpunkt der Besteuerung unterliegen dürfen, ab diesem das in der Ansparzeit angesparte Kapitalguthaben verbraucht ist.
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