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Familienheimfahrten

Wann das Finanzamt mangels Belege schätzen darf

Werbungskosten

Finanzämter erkennen Familienheimfahrten bei notwendiger doppelter Haushaltsführung einmal pro Woche an. Steuerpflichtige können für die wöchentlichen Hin- und Rückfahrten mit dem eigenen Pkw eine Entfernungspauschale in Höhe von € 0,38 pro Entfernungskilometer oder die tatsächlichen Kosten geltend machen (§ 9 Abs 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz – EStG). Für den Nachweis der Familienheimfahrten tragen Steuerpflichtige die Feststellungslast.

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